Corpus Callosum Corpus AbrechnungAbrechnungsprüfung für Hausarztpraxen

Regress & Prüfung

Hilfe bei Regressforderungen von Prüfungsstelle bzw. Krankenkassen

Wenn die gemeinsame Prüfungsstelle oder eine Krankenkasse eine Regressforderung androht oder geltend macht, behalten wir mit Ihrer Hausarztpraxis den Überblick: Unterlagen, Fristen und eine sachliche Stellungnahme – ohne leere Versprechen und ohne Rechtsberatung.

  • § 106 SGB V · Prüfungsstelle
  • Arznei- und Heilmittelregress
  • Mo–Fr 8:30–17:30 Uhr
Arzt mit vielen Unterlagen – Quartalsabrechnung im Blick

Worum es geht

Regressforderungen sind prüfbar – besser vorbereitet als abgewartet

Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse nach § 106 SGB V führen die gemeinsamen Prüfungsstellen von Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen durch. Anfragen und Forderungen können auch von den Krankenkassen kommen. Typische Themen sind Verordnungen (zum Beispiel Arzneimittel oder Heilmittel) oder Abrechnungsmuster. Fristen laufen, Unterlagen müssen stimmen, und eine Stellungnahme sollte medizinisch und dokumentarisch tragfähig sein. Wir unterstützen Sie fachlich bei der Aufbereitung – die rechtliche Vertretung bleibt bei Anwältinnen und Anwälten, wo sie nötig ist.

Analyse der Unterlagen

Wir sichten Bescheide und Anschreiben der Prüfungsstelle bzw. der Krankenkassen, relevante Verordnungs- und Abrechnungsdaten sowie Ihre Dokumentation – so weit Sie sie uns datenschutzkonform zur Verfügung stellen.

  • Einordnung: Was wird gerügt, welcher Zeitraum, welche Grundlage im Anschreiben der Prüfungsstelle bzw. Krankenkasse?
  • Abgleich mit Ihren Unterlagen und typischen fachgruppenspezifischen Mustern
  • Klartext: wo Argumente greifen können – und wo die Lage eng ist

Fristen und nächste Schritte

Wir markieren die im Schreiben genannten Fristen und helfen Ihnen, die Reihenfolge der To-dos festzulegen. Ob Widerspruch, Stellungnahme oder Rückfrage sinnvoll ist, besprechen wir anhand Ihrer Unterlagen – ohne pauschale Erfolgsversprechen.

  • Fristen aus dem Schreiben sichtbar machen
  • Priorisierte Checkliste für Praxis und Ärzt:in
  • Abstimmung, wann externe rechtliche Beratung sinnvoll ist

Stellungnahme gemeinsam vorbereiten

Wir erarbeiten mit Ihnen die fachliche Argumentation und die dokumentarische Grundlage für eine Stellungnahme. Sie bleiben inhaltlich verantwortlich; wir strukturieren, formulieren mit und prüfen auf Vollständigkeit.

  • Sachliche Gliederung statt Floskeln
  • Bezug auf Dokumentation, Indikation und Leitlinien, soweit vorhanden
  • Keine erfundenen Zahlen, keine Garantieaussagen

Prävention: richtig abrechnen und dokumentieren

Viele Prüfungen lassen sich entschärfen, bevor sie beginnen: durch nachvollziehbare Ziffernwahl, saubere Dokumentation und Aufmerksamkeit für auffällige Verordnungs- und Abrechnungsmuster. Das gehört zu unserer laufenden Abrechnungsprüfung dazu.

  • Hinweise zu riskanten Mustern vor dem Quartalsende
  • Dokumentations-Checklisten für kritische Leistungen
  • Schulung Ihres Teams an den Stellen, die bei Ihnen wirklich zählen

Klarer Rahmen

Was wir tun – und was nicht

Wir unterstützen bei

  • Fachliche Analyse von Regress- und Prüfungsunterlagen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Stellungnahmen gemeinsam mit Ihnen
  • Hinweise zu Fristen und organisatorischen nächsten Schritten
  • Präventive Prüfung von Abrechnung und Dokumentation

Nicht enthalten

  • Keine Rechtsberatung und keine Vertretung vor Gerichten oder Behörden
  • Keine Garantie für ein bestimmtes Prüfungsergebnis
  • Keine erfundenen Kennzahlen oder Erfolgsquoten

Wo rechtlicher Rat nötig ist, arbeiten wir mit den von Ihnen beauftragten Anwältinnen und Anwälten zusammen oder empfehlen, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen.

Schreiben der Prüfungsstelle bzw. Krankenkasse erhalten?

Schildern Sie uns kurz den Stand Ihrer Hausarztpraxis – wir melden uns in den Geschäftszeiten Mo–Fr 8:30–17:30 Uhr. Die Abrechnungsprüfung zum Quartalsende bieten wir zu Festpreisen an; Beträge nennen wir im Gespräch.